- Artikel-Nr.: 4307
Partikelfiltrierende Halbmaske Dräger X-plore 1730 V FFP3 NR D
- mit Ausatemventil
- VE = 10 Stück
- Dräger Nr. 3951088
- Einzeln verpackt
Bezeichnung X-plore 1730 V FFP3 NR D (mit Ausatemventil).
1.3 Dräger Sachnummer 39 51 088.
1.4 Verwendungszweck Schutz vor festen und flüssigen nicht flüchtigen Partikeln. Der Schutzumfang ist
durch die Produktinformation, technische Normen und die jeweils gültigen
Anwendungsregeln bestimmt.
1.5 Angewandte Normen EN 149: 2001+A1:2009 (Partikelfiltrierende Halbmasken).
1.6 Zulassung CE Baumuster-Prüfbescheinigung, ausgestellt vom akkreditierten und notifizierten
Testinstitut Institut für Arbeitsschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung
2.0 Aufbau & Konstruktion
2.1 Materialen Partikelfilter: Mechanische und elektrostatische nichtgewebte Materialien.
Bänderung: Naturgummi Latex abgedeckt mit Textilgewebe.
Nasenklammer: Weissblech, aluminiumfrei.
Nasenpolster: PVC.
Ventil: Gehäuse: Polypropylen
Scheibe: Gummi.
Aufbau Die Partikelfiltrierende Halbmaske X-plore 1730 V FFP3 NR D besteht aus
mehreren nichtgewebten Materialschichten, teilweise elektrostatisch geladen.
2.3 Arbeitsprinzip Partikel werden durch die Kombination von elektrostatischen und mechanischen
Filtermedien gefiltert.
2.4 Lebensdauer 4 Jahre.
4.1 Kennzeichnung Kennzeichnung: Entsprechend EN 149: 2001+A1:2009, mit Verfallsdatum,
Hersteller und Nummer der Zulassungsstelle. Die Nummer der Zulassungsstelle
lautet: CE 0158.
4.2 Gabrauchsanweisung Jeder kleinsten Verpackungseinheit liegt eine Gebrauchsanweisung bei.